V.a. Hautmilzbrand: Pustula maligna (juckende rote Papeln mit schwarzem Zentrum, Pusteln mit sanguinolenter Flüssigkeit, schwarzer Schorf), meist an den Händen, Unterarmen, im Gesicht und am Hals
Untersuchungsmaterialien:
Pustelmaterial
Nachweisverfahren:
Mikroskopischer Nachweis, Anzucht (Erregerkultur)
Bemerkung:
Der Erreger gehört zur Risikogruppe 3 (Untersuchung im Sicherheitslabor Stufe 3 notwendig)!
Bitte vor Einsendung von Untersuchungsmaterial Rücksprache mit dem Labor halten!
Meldepflicht (Arzt):
Namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind der Krankheitsverdacht, die Erkankung sowie der Tod (§ 6 des Infektionsschutzgesetzes).
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 7 des Infektionsschutzgesetzes)
Der Erreger gehört zur Risikogruppe 3 (Untersuchung im Sicherheitslabor Stufe 3 notwendig)!
Bitte vor Einsendung von Untersuchungsmaterial Rücksprache mit dem Labor halten!
Meldepflicht (Arzt):
Namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind der Krankheitsverdacht, die Erkankung sowie der Tod (§ 6 des Infektionsschutzgesetzes).
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 7 des Infektionsschutzgesetzes)
Der Erreger gehört zur Risikogruppe 3 (Untersuchung im Sicherheitslabor Stufe 3 notwendig)!
Bitte vor Einsendung von Untersuchungsmaterial Rücksprache mit dem Labor halten!
Meldepflicht (Arzt):
Namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind der Krankheitsverdacht, die Erkankung sowie der Tod (§ 6 des Infektionsschutzgesetzes).
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 7 des Infektionsschutzgesetzes)
V.a. Hautmilzbrand: Pustula maligna (juckende rote Papeln mit schwarzem Zentrum, Pusteln mit sanguinolenter Flüssigkeit, schwarzer Schorf), meist an den Händen, Unterarmen, im Gesicht und am Hals
Untersuchungsmaterialien:
Pustelmaterial
Nachweisverfahren:
Mikroskopischer Nachweis, Anzucht (Erregerkultur)
Bemerkung:
Der Erreger gehört zur Risikogruppe 3 (Untersuchung im Sicherheitslabor Stufe 3 notwendig)!
Bitte vor Einsendung von Untersuchungsmaterial Rücksprache mit dem Labor halten!
Meldepflicht (Arzt):
Namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind der Krankheitsverdacht, die Erkankung sowie der Tod (§ 6 des Infektionsschutzgesetzes).
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 7 des Infektionsschutzgesetzes)
Der Erreger gehört zur Risikogruppe 3 (Untersuchung im Sicherheitslabor Stufe 3 notwendig)!
Bitte vor Einsendung von Untersuchungsmaterial Rücksprache mit dem Labor halten!
Meldepflicht (Arzt):
Namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind der Krankheitsverdacht, die Erkankung sowie der Tod (§ 6 des Infektionsschutzgesetzes).
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 7 des Infektionsschutzgesetzes)
Der Erreger gehört zur Risikogruppe 3 (Untersuchung im Sicherheitslabor Stufe 3 notwendig)!
Bitte vor Einsendung von Untersuchungsmaterial Rücksprache mit dem Labor halten!
Meldepflicht (Arzt):
Namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden sind der Krankheitsverdacht, die Erkankung sowie der Tod (§ 6 des Infektionsschutzgesetzes).
Meldepflicht (Labor):
Namentlich ist der direkte oder indirekte Erregernachweis durch das Labor an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen (§ 7 des Infektionsschutzgesetzes)